AGB

Vermittlungsbedingungen der CASA CONCEPT GmbH

 

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt – mit der Firma CASA CONCEPT GmbH – nachfolgend „CC“ abgekürzt – bezüglich der Vermittlung eines Vermietungsobjekt (Casa / Finca / Villa / Ferienhaus) abschließen. Alle Vermittlungsobjekte werden nachfolgend einheitlich „Vermietungsobjekt“ genannt. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer / Vermieter mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von CC zustande kommt. Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Vermietungsobjekts wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen „Vermieter“ genannt. Die Kontaktdaten des Vermieters nennen wir Ihnen auf Anfrage sowie nach Vertragsschluss in der Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung sowie die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Vermittlungsbedingungen werden von CC für 12 Monate gespeichert und können jederzeit bei Bedarf nochmals übermittelt werden. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.

1.1. CC bietet auf den Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Vermietungsobjekte an. CC hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Dies gilt nicht, soweit CC nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich des Vermietungsobjekts als eigene zu erbringen.
1.2. Die Rechte und Pflichten von CC als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).
1.3.Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen und die mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarungen.
1.4. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch CC als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von CC zustande kommenden Vertrags.

 

  1. Buchungsablauf

2.1. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per e-Mail, oder über das Internet erfolgen. Die der Buchung vorausgehenden Auskünfte von CC über die Verfügbarkeit des gewünschten Vermietungsobjektssind unverbindlich und stellen noch kein Vertragsangebot von CC dar.
2.2. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter des Vermietungsobjekts, vertreten durch CC, den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Beschreibung des Vermietungsobjekts, aller ergänzenden Angaben im Internet und dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an. Im Rahmen des Vertragsangebots erhält der Kunde Auskunft über die Verfügbarkeit und die spezifischen Zahlungskonditionen des gewünschten Vermietungsobjekts.
2.3. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für Kunde und Vermieter mit der durch CC als Vertreter des Vermieters erfolgenden, schriftlichen, per Telefax oder in elektronischer Textform übermittelten Buchungsbestätigung zu Stande. Bei Buchungen kürzer als eine Woche vor Belegungsbeginn kann die Buchungsbestätigung rechtsverbindlich auch in telefonischer Form erfolgen.

 

  1. Zahlungsabwicklung

3.1. CC ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Stornierungskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung beträgt 30% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an CC zu leisten. Die Restzahlung ist 5 Wochen vor Reiseantritt an CC zu entrichten. Über diese Zahlungskonditionen wird der Kunde auch vor seiner Buchung in der Auskunft über die Verfügbarkeit des Vermietungsobjektsinformiert. Sie sind darüber hinaus in der Buchungsbestätigung angegeben.
3.3. Als Zahlungsmittel für die Leistung der Anzahlung sowie der Restzahlung werden Banküberweisungen akzeptiert.
3.4. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei CC oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Vermietungsobjektvertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist CC berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Kündigung des Vertrags zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Stornierungskosten gemäß Ziffer 4. zu berechnen.
3.5. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Vermietungsobjektsbereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Vermietungsobjektsund auf die vertraglichen Leistungen.

 

  1. Stornierung durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

4.1.Der Kunde kann den vermittelten Vertrag gem. der nachfolgenden Bestimmungen stornieren. Die Stornierungserklärung durch den Kunden ist in Schrift- oder Textform gegenüber CC zu erklären.
4.2. Der Vermieter kann durch CC als Inkassobevollmächtigte im Falle der Stornierung folgende pauschalen Stornierungskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Vermietungsobjekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Stornierungsgebühren betragen:
a)Bei einer Stornierung bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.
b)Bei einer Stornierung vom 89. Tag bis 60. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
c)Bei einer Stornierung vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 75% des Gesamtpreises.
d) Bei einer Stornierung vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn oder bei Nichtanreise ohne Stornierungserklärung 90% des Gesamtpreises.
4.3. Im Falle der Geltendmachung pauschalierte Stornierungskosten gemäß der vorstehenden Regelungen 4.2 ist der Vermieter nicht verpflichtet, Nachweise bezüglich einer anderweitigen Belegung des Vermietungsobjekts im ursprünglich vereinbarten Vertragszeitraum zu erbringen. Es bleibt dem Kunden jedoch ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber CC nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
4.4. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls erfolgten anderweitige Belegung und der Angaben hierzu sowie ersparter Aufwendungen zu beziffern und zu belegen ist.
4.5. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden ist dieser berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch CC als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn wichtige sachliche Gründe der Ersatzperson oder den mitreisenden Personen entgegenstehen.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann u. a. über die Serviceseite von unserem Partner & Reiseveranstalter D.E.S. Travelers abgeschlossen werden.
4.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann CC namens des Eigentümers bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,- EUR pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Kündigung des Vertrages zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

 

  1. Kündigung durch den Vermieter / Kunden

5.1.Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch CC den Vertrag kündigen.  
5.2.Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder CC als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Vermietungsobjekts und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Vermietungsobjekts erlangt.

 

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

6.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von CC zu vertretenden, Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
6.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Vermietungsobjekts erlangt.
6.3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Vermietungsobjekt nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.

 

  1. Kaution

7.1. Der Vermieter ist berechtigt nach Vertragsabschluss, bei Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies, z. B. bei Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Vermietungsobjekts und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.
7.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande. CC treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.
7.3. Weisen das Vermietungsobjekt und/oder seine Einrichtungen sowie die Gartenanlage bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. Sofern in der Objektbeschreibung ausdrücklich angegeben, kann der Vermieter die Kaution auch dafür verwenden, Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Kaminholz, Zwischenreinigungen sowie sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen geltend zu machen.
7.4. Der Vermieter erteilt eine Abrechnung der Kaution bei Abreise des Kunden, zahlt den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag in bar aus und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.

 

  1. Einreisebestimmungen

8.1. Für deutsche Staatsbürger genügt für (Variable) ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).
8.2. Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft CC keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.

 

  1. Obliegenheiten des Kunden gegenüber CC und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden

9.1. Mängel der Vermittlungsleistung von CC sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit CC in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
9.2. Mängel des Vermietungsobjekts selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der von CC genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Vermietungsobjekts abzuhelfen.
9.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Vermietungsobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
9.4. Wird der Aufenthalt im Vermietungsobjekt durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, CC erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

 

  1. Haftung

 

10.1. CC haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

 

10.2. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet CC nur, soweit CC bzw. deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

10.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CC - gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag der Vergütung nicht überschreitet.

 

10.4. Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

10.5. Soweit CC im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt CC derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen CC keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

 

  1. Obliegenheiten gegenüber dem Eigentümer des Vermietungsobjekts

11.1. Das Vermietungsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung und gegebenenfalls Ersatz der gegen den Vermieter verhängten Bußgelder zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
11.2. Der Empfang von Gästen des Kunden im Vermietungsobjekt ist auf Besuche ohne Übernachtung beschränkt. Eine Aufnahme von Gästen über Nacht bedarf unabhängig von der vorhandenen Anzahl an Schlafgelegenheiten der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden. Ziffer 11.1. gilt entsprechend.
11.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Vermietungsobjekt tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
11.4. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
11.5. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Vermietungsobjekt und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
11.6. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Vermietungsobjekt stehen und in der Beschreibung des Vermietungsobjekts oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.
11.7. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen bzw. zu entsorgen. Der Müll ist ebenfalls selbst zu entsorgen. Wird das Vermietungsobjekt nicht ordnungsgemäß hinterlassen, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten.
11.8. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn
a)dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist
b)bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden
c)in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist und die mitgebrachten Haustiere den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.

  1. Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, Verjährung, Information zur Verbraucherstreitbeilegung

12.1. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von CC oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CC beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CC oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CC beruhen.
12.2. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
12.3. Die Verjährung nach Ziffern 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.4. Schweben zwischen dem Kunden und CC Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder CC die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12.5. CC weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass CC nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen CC verpflichtend würde, informiert CC die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. CC weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/hin.

 

  1. Schlussbestimmungen

13.1.Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von CC findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und CC ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2. Der Kunde kann CC, soweit CC als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an dessen Sitz verklagen.

13.3Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mängelanzeige oder Kündigung), sind schriftlich, dh in Schrift- oder Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben.
13.4. Für Klagen von CC gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von CC vereinbart.
13.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und CC anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

13.6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit recht­lich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

 

Darüber hinaus gelten die AGB Reiseveranstalter: Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) für Reiseveranstaltung der D.E.S. Travelers GmbH unter: https://www.destravelers.de/agb